Die Digitalisierung schreitet auch im Bereich des Sports immer weiter voran. Gerade in den durch Covid notwendig gewordenen Lockdowns waren digitale Tools oftmals der einzige Weg mit Trainingspartnern, Kunden, Mannschaften und Teammates in Kontakt zu bleiben.
Ganz generell ist die Art und Weise wie das Wissen um Trainingsübungen weitergegeben wird durch den Einfluss der sozialen Medien gerade in einem Prozess des Wandels.
Natürlich spielen dabei Seminare und ähnliche Veranstaltungen weiterhin eine Hauptrolle, doch YouTube, Instagram und nicht zuletzt TikTok brechen das bisherige Monopol von Büchern und Zeitschriften zu ihren gunsten auf. Man bedenke nur die mittlerweile recht weit verbreiteten Videotrainings, Video- und Spielanalysen.
So spielen über alle Sportarten hinweg Videos eine zentrale Rolle. Natürlich können auch Bilder von Drills oder Grafiken zur Ausführungsanleitungen helfen eine Übung zu verstehen. Die Mischung der verschiedenen Inhalte scheint hier optimal zu sein.
Blindside trägt dieser Entwicklung nicht nur Rechnung, sondern wir möchten ganz bewusst Teil dieser Bewegung sein, indem wir das Hochladen von Grafiken, Bildern, Dokumenten und eben Videos ermöglichen, die dann direkt mit der Übung in ein Training eingebettet werden können.
In diesem Artikel wollen wir deshalb einen Überblick darüber geben, was beim Produzieren und Veröffentlichen von Übungsvideos aus rechtlicher Sicht zu beachten ist.
Wir starten mit der Frage nach den “Eigentumsrechten” am Material und zum beantworten dann die FAQs zur Erstellung der Videos selbst.
Es gibt meist mehr als einen beteiligten beim Erzeugen einer abgefilmten Übung. Zum einen handelt es sich dabei um Personen die sich gestalterisch ggf. in Regie, Kameraführung, Schnitt etc. einbringen. Zum anderen kommt die Idee der z.B. zu filmenden Übung auch von jemandem.
Dazu lässt sich sagen, dass im Sport niemand wirklich beweisen kann ob er oder sie eine bestimmte Übung wirklich erfunden hat. Daher fällt die Diskussion um das Urheberrecht am geistigen Bestandteil einer Übung weg. Das heißt jeder kann jede beliebige Übung einfach für seine Zwecke abfilmen, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Aufpassen sollte man hingegen bei geschützten Bezeichnungen für Übungen oder Trends, wenn diese als Marke geschützt sind. Wählt man also einen eigenen und rein beschreibenden Titel für das Video oder die Übung, dann ist dies kein Problem.
In Kontrast dazu ist sehr klar wer das Bildmaterial zur Übung produziert hat und wer darauf zu sehen ist. Der Ersteller hält somit das Urheberrecht am Filmmaterial und kann dies auch schützen.
Nutzung bei Blindside: Im Gegensatz zu anderen Social Media Plattformen, die für ihre diffuse Datenschutzpolitik oft berechtigter Kritik ausgesetzt sind, haben wir ganz klare Regeln: Wir erhalten als Plattform gerade die Nutzungsrechte am hochgeladenen Material, die es braucht um den Content in der globalen Library monetarisierbar anbieten zu können.
Der Nutzer kann seine Inhalte dabei jederzeit löschen, oder beliebig Umstufen, also von privat auf global, oder von global auf club Level, usw.
Was das ganz praktisch bedeutet und wie man mit den “Models” in den Videos umgeht, klären wir nun im 2. Teil.
Wenn die Aufnahmen für die Veröffentlichung im Internet erstellt werden, muss die Einwilligung
der abgebildeten Personen eingeholt werden (Ausnahme: Die abgebildeten Personen werden für die Aufnahmen extra engagiert und bezahlt. Hier werden im “Arbeitsvertrag” alle Regelungen getroffen).
Formular zum Download, siehe unten.
Nein, aus rechtlicher Sicht nicht.
Die abgebildeten Personen müssen informiert werden über
• die Art der geplanten Nutzung der Aufnahmen (z.B. Nutzung in der Sport App Blindside);
• ihre Datenschutzrechte (Datenschutzerklärung);
• die Möglichkeit, die Einwilligung zu widerrufen.
Das Formular dazu, siehe etwas weiter unten.
Ein schriftlicher Nachweis wird nicht verlangt. Es macht aber den Nachweis bei einer eventuellen späteren Auseinandersetzung einfacher und wird daher empfohlen.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren muss die Einwilligung beider Eltern vorliegen.
Jugendliche ab 16 Jahren dürfen das Einverständnis selbst erteilen.
Neben dem Datenschutz ist auch das Persönlichkeitsrecht zu beachten: Die Aufnahmen dürfen
die abgebildeten Personen nicht lächerlich machen und die Personen müssen mit der Nutzung
der Aufnahmen einverstanden sein.
Hier downloaden:
Einverständnis Formular mit Erklärung für Sportler und Eltern
Das Formulare enthält einen Teil für Personen ab und einen Teil für Personen unter 16 Jahren (Eltern Einverständnis). Es ist also universell einsetzbar.
Es enthält darüber hinaus das vorgeschriebene Widerrufsformular.
Der beiligende Eltern und Sportlerbrief kann bei Bedarf genutzt werden um Athleten und ggf. auch deren Eltern zu informieren.
Als Club oder Individualtrainer kann eine funktionierende Trainingsdatenbank viele Probleme lösen. Zum einen sind Trainings deutlich schneller und dabei variabler geplant. Das spart Zeit für die eigentlich wichtige Aufgabe der Athltenentwicklung und macht allen Beteiligten mehr Spaß.
Dieser Aspekt ist auch für die Athleten und deren Eltern wichtig: Je Abwechs- und Ideenreicher die Trainingsplanung ist, desto rascher erfolgt die Entwicklung der Athleten, egal welchen Alters. Wenn nicht nur der Sportliche Erfolg, sondern z.B auch der Spaß des Teams im Vordergrund steht, wird eine Datenbank genau das fördern.
Es kommt also gar nicht unbedingt auf das Leistungsniveau der Trainer und Sportler an, sondern vielmehr auf die Art wie man Trainingsreize miteinander verkettet, umeine erfüllende Trainingssession mit zu erleben.
Des Weiteren können Clubs neue Trainer schneller integrieren und die Wahrscheinlichkeit einen Trainer halten zu können steigt drastisch an, da sich Erfolgserlebnisse zu Anfang häufen.
Bessere Trainings ziehen wiederum mehr Mitstreiter an und diese stärken die Teams und den gesamten Verein.
Erfahrungen können darüber hinaus über alle Trainerlevels hinweg schneller verbreitet werden. Egal ob ein junger Trainer aus einer Fortbildung etwas mitbringt, oder ein alter Hase seine Tipps weiter geben möchte. In diesem Zug kann auch genannt werden, dass interne Weiterbildungen deutlich leichter im Verein verbreitet werden können, aber auch Material von außenstehenden (Top-) Coaches kann mit Blindside direkt angesehen und ins Training übernommen werden.
Wir haben uns bei der Idee von Blindside klaren Regeln unterworfen.
Alle Bestandteile der Anwendung werden auf Servern in Deutschland gelagert und unterliegen den modernsten Sicherheitsstandards.
Da sich Blindside durch die Subscription Fees der Nutzer finanziert, sind wir nicht daran interessiert die Bestandteile der Übungsdatenbank an irgendjemanden zu verkaufen. Alle Daten die vom Creator in die Library eingebracht werden und zwar egal ob unter “privat, club, oder global”, werden von uns sicher gespeichert und nicht weitergegeben oder gar verkauft.
Es werden nur vom Ersteller als global veröffentlichte Videos für alle Nutzer zugänglich gemacht und zur Monetarisierung freigegeben. Was nur den Club angeht bleibt nur im Club und was privat bleiben soll, bleibt privat.
Das abfilmen von Übungen ist im Sport ist rechtlich gesehen nicht besonders kompliziert. Die beteiligten Personen sollten ihr Einverständnis geben, wissen was ihre Rechte sind und bei der Veröffentlichung nicht lächerlich gemacht werden.
Außerdem sollte niemand davor Angst haben, wegen geistigen Urheberrechten an der Übung selbst in Schwierigkeiten zu kommen, denn niemand kann nachweisen dass ihm die Idee einer Übung gehört.
Wenn du jetzt also überlegst Videos von Sportübungen zu produzieren, oder schon solche Videos machst, nutze doch gleich Blindside. Durch die Monetarisierung in der Library kannst du mehr aus deiner Sport Leidenschaft machen. Dazu kannst du die Übungen jetzt direkt in deine Trainings mitnehmen, oder individuelle Trainingstasks an Kunden oder Athleten rausschicken und analysieren.
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